Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen Kassen:
Für die Leistungserbringung z.b. die Hyposensibilisierungsbehandlungen, die Allergietestung im Allergieambulatorium und für die Balneophototherapie
BITTE GÜLTIGEN ÜBERWEISUNGSSCHEIN IHRES FACHARZTES ODER PRAKTISCHEN ARZTES
für die Kassenabrechnung mitbringen.
TGKK: 1 Überweisungsschein pro Quartal VA: 1 Überweisungsschein pro Quartal BVA: 1 Überweisungsschein pro Monat SVA: 1 Überweisungsschein pro Monat SVB: 1 Überweisungsschein pro Monat
In der Hautarztordination bin ich Wahlarzt; hier erhalten Sie für erbrachte Leistungen eine Privatrechnung.
Die einbezahlte Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen; Sie erhalten derzeit ca 80% des Kassentarifes rückvergütet.
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