Hinweis zur Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen Kassen:
Für die Leistungserbringung z.b. die Hyposensibilisierungsbehandlungen, die Allergietestung im Allergieambulatorium und für die Balneophototherapie
BITTE GÜLTIGEN ÜBERWEISUNGSSCHEIN IHRES FACHARZTES ODER PRAKTISCHEN ARZTES (ein ÜS Schein ist 1 Monat ab Ausstellung gültig)
für die Kassenabrechnung mitbringen.
TGKK: 1 Überweisungsschein pro Quartal
VA: 1 Überweisungsschein pro Quartal
BVA: 1 Überweisungsschein pro Monat
SVA: 1 Überweisungsschein pro Quartal
SVB: 1 Überweisungsschein pro Monat
In der Hautarztordination bin ich Wahlarzt; hier erhalten Sie für erbrachte Leistungen eine Privatrechnung.
Die einbezahlte Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.