Überweisungsscheine

Hinweis zur Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt direkt mit allen Kassen:

Für die Leistungserbringung z.b. die Hyposensibilisierungsbehandlungen, die Allergietestung im Allergieambulatorium und für die Balneophototherapie

BITTE GÜLTIGEN ÜBERWEISUNGSSCHEIN IHRES FACHARZTES ODER PRAKTISCHEN ARZTES (ein ÜS Schein ist 1 Monat ab Ausstellung gültig)

für die Kassenabrechnung  mitbringen.

TGKK: 1 Überweisungsschein pro Quartal
VA:     1 Überweisungsschein pro Quartal
BVA:   1 Überweisungsschein pro Monat
SVA:   1 Überweisungsschein pro Quartal
SVB:   1 Überweisungsschein pro Monat

In der Hautarztordination bin ich Wahlarzt; hier erhalten Sie für erbrachte Leistungen eine Privatrechnung.

Die einbezahlte Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

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